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Das IDW-S6-Gutachten

Wenn die Bank ein Sanierungskonzept verlangt, geht es nicht um Optimismus, sondern um Nachweisbarkeit. Ein IDW-S6-Gutachten beantwortet eine einzige, harte Frage — und begründet die Antwort so, dass sie trägt.

Die eine Frage: Ist das Unternehmen sanierungsfähig?

Alles in einem IDW-S6-Konzept läuft auf diese Aussage zu. Sie ist zweistufig — und beide Stufen müssen erfüllt sein:

  • Durchfinanzierung: Das Unternehmen ist über den gesamten Prognosezeitraum zahlungsfähig. Es gibt eine positive Fortbestehensprognose.
  • Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit: Am Ende des Prognosezeitraums ist das Unternehmen wieder kapitaldienst-, investitions- und renditefähig — mit einem Eigenkapital, das mindestens am unteren Rand der Branchenbandbreite liegt.

Fehlt eine der beiden Stufen, ist das Unternehmen nicht sanierungsfähig. Ein Gutachten, das diese Aussage nicht eindeutig trifft, erfüllt den Standard nicht — und nützt Ihrer Bank nichts.

Was darin steht

Das Konzept folgt dem Aufbau, den Kreditinstitute und die Rechtsprechung erwarten. Umfang und Tiefe richten sich nach Größe und Krisenstadium (Grundsatz der Proportionalität) — die Kernbestandteile bleiben aber immer dieselben:

Kapitel 1–2Auftrag sowie wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage: Geschäftsmodell, Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage, Markt und Wettbewerb.
Kapitel 3Krisenstadium sowie Krisen- und Verlustursachen — eingeordnet in das sechsstufige Krisenmodell.
Kapitel 4Insolvenzgefahr und Fortbestehensprognose, einschließlich IT- und Cyberrisiken.
Kapitel 5–6SWOT je Geschäftsfeld und das Leitbild des sanierten Unternehmens — inklusive Nachhaltigkeit und ESG.
Kapitel 7Maßnahmen nach den vier Säulen: leistungs-, finanz-, personalwirtschaftlich, organisatorisch — mit Verantwortlichen, Terminen und quantifizierter Wirkung.
Kapitel 8Integrierte Sanierungsplanung: Ergebnis-, Bilanz- und Liquiditätsplanung über mehrere Jahre, Finanzierungsszenarien, Bankenspiegel, steuerliche Folgewirkungen.
Kapitel 9Die zusammenfassende, eindeutige Aussage zur Sanierungsfähigkeit.

Neufassung 2023 — was sich geändert hat

Der Standard wurde 2023 überarbeitet. Wer noch nach der alten Fassung arbeitet, liefert ein Konzept mit Lücken. Neu verankert sind unter anderem:

  • Nachhaltigkeit und ESG als Frage der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells — nicht als Feigenblatt, sondern als Risiko für die Finanzierbarkeit von morgen.
  • Cyber- und IT-Ausfallrisiken in der Fortbestehensprognose.
  • Steuerliche Folgewirkungen der Sanierung — etwa der drohende Untergang von Verlustvorträgen bei Anteilsübertragungen oder die Behandlung von Sanierungsgewinnen.
  • StaRUG als vorinsolvenzlicher Restrukturierungsrahmen — allerdings nur, solange die Zahlungsunfähigkeit lediglich droht und noch nicht eingetreten ist.
  • Proportionalität und Modularität: Der Umfang darf zur Unternehmensgröße passen, ohne die Mindestanforderungen zu unterschreiten.

Warum Banken darauf bestehen

Ein Kreditinstitut, das eine kriselnde Firma weiter finanziert, trägt ein eigenes Risiko: Ohne tragfähiges Konzept kann sich die Fortführung der Kreditlinie im Nachhinein als problematisch erweisen. Das Gutachten eines unabhängigen Dritten ist die Grundlage, auf der die Bank ihre Entscheidung dokumentiert — und der Maßstab dafür sind die Anforderungen des IDW S6 und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Für Sie heißt das: Ein Konzept, das diesen Anforderungen nicht standhält, ist kein günstigeres Gutachten. Es ist gar keines.

Häufige Fragen

Was kostet ein IDW-S6-Gutachten?

Der Aufwand hängt von Größe, Komplexität und Krisenstadium ab. Nach dem Erstgespräch und einer ersten Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot — keine Überraschungen im Nachhinein.

Wie lange dauert es?

In der Regel vier bis acht Wochen. Ist die Lage akut, liegt innerhalb weniger Tage ein erstes belastbares Lagebild vor, mit dem Sie ins Bankgespräch gehen können.

Was brauchen Sie von mir?

Jahresabschlüsse, aktuelle BWA und Summen- und Saldenliste, offene Posten (Debitoren und Kreditoren), Kredit- und Leasingverträge — und ein offenes Gespräch über die Ursachen. Die Zahlen zeigen das Was. Das Warum erfahre ich nur von Ihnen.

Und wenn das Ergebnis negativ ausfällt?

Dann sage ich Ihnen das — früh und deutlich. Ein geschöntes Gutachten hilft niemandem und schadet allen Beteiligten, Ihnen zuerst. Auch in diesem Fall gibt es Wege: Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder übertragende Sanierung erhalten oft den Betrieb, auch wenn der Rechtsträger es nicht schafft.

Sprechen wir über Ihre Lage.

Ein Anruf genügt, um zu klären, ob und in welchem Umfang ein Sanierungsgutachten sinnvoll ist.

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