Start · Für Steuerberater
Sie sehen die Krise zuerst.
Kein anderer Berater erkennt die Schieflage so früh wie Sie. Damit entsteht eine Verantwortung — und die Frage, an wen Sie abgeben, ohne das Mandat zu verlieren.
Die Hinweispflicht — und wo sie unangenehm wird
Wenn sich bei der Erstellung des Jahresabschlusses Anhaltspunkte für eine Insolvenzreife zeigen, ist der Mandant darauf hinzuweisen. Der Bundesgerichtshof hat diesen Rahmen deutlich geschärft: Ein Abschluss darf nicht ohne Weiteres zu Fortführungswerten aufgestellt werden, wenn erkennbare Zweifel an der Fortführungsfähigkeit bestehen.
Das bringt Sie in eine unbequeme Lage. Sie sind Steuerberater, nicht Sanierungsgutachter. Sie haben weder das Mandat noch die Kapazität, eine Fortbestehensprognose zu erstellen — aber Sie tragen das Risiko, wenn niemand es tut.
Wie ich Ihnen den Rücken freihalte
Ihr Mandat bleibt Ihr Mandat
Das ist die Frage, die Sie eigentlich interessiert — also beantworte ich sie direkt: Ich übernehme das Sanierungsmandat, nicht die laufende Buchhaltung und nicht die Steuerdeklaration. Die bleiben bei Ihnen. Ich habe kein Interesse daran, Ihnen Mandate abzunehmen; ich habe Interesse an Sanierungsmandaten, die ohne Sie nie zu mir kämen.
In der Praxis heißt das: Sie bleiben eingebunden, bekommen Zwischenstände, und der Mandant erlebt uns als ein Team. Nach der Sanierung ist er immer noch Ihr Mandant — nur mit einem Unternehmen, das es noch gibt.
Wann Sie mich anrufen sollten
- Das Eigenkapital ist aufgezehrt oder negativ
- Die Liquiditätslage wird eng, Zahlungen werden priorisiert
- Steuern oder Sozialabgaben bleiben offen
- Die Bank fordert ein Sanierungskonzept
- Sie zögern bei der Frage, ob Sie zu Fortführungswerten bilanzieren dürfen
Sie haben einen Fall, der Ihnen Bauchschmerzen macht?
Rufen Sie an. Eine erste Einschätzung kostet Sie nichts — und schafft Klarheit für Ihre Hinweispflicht.