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Die Insolvenzreifeprüfung

Liegt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor — oder nicht? An dieser Frage hängt für die Geschäftsführung alles: die Antragspflicht, die persönliche Haftung, die Strafbarkeit. Sie ist keine Gefühlsfrage, sondern eine Rechenaufgabe mit klaren Maßstäben.

§ 17 InsO — Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähig ist, wer seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann. Die Abgrenzung zur bloßen Zahlungsstockung ist die eigentliche Kunst — und sie folgt einem rechnerischen Maßstab:

LiquiditätsstatusFällige Verbindlichkeiten zum Stichtag werden den verfügbaren liquiden Mitteln gegenübergestellt.
Die 10-%-SchwelleBeträgt die Deckungslücke weniger als 10 %, liegt in der Regel noch keine Zahlungsunfähigkeit vor — sofern die Lücke absehbar geschlossen wird.
Drei-Wochen-ZeitraumEntscheidend ist die Entwicklung: Lässt sich die Lücke innerhalb von rund drei Wochen schließen? Wächst sie, ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten.
FinanzplanBei größeren Lücken wird ein Finanzplan über den Prognosezeitraum erforderlich — Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit trennt oft nur eine sauber gerechnete Woche.

§ 19 InsO — Überschuldung

Auch die Überschuldung ist zweistufig — und die zweite Stufe entscheidet:

  • Überschuldungsstatus: Das Vermögen deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr. Stille Reserven zählen mit, das bilanzielle Eigenkapital ist nur ein Indiz.
  • Fortbestehensprognose: Ist die Fortführung des Unternehmens im Prognosezeitraum überwiegend wahrscheinlich? Fällt sie positiv aus, liegt keine Überschuldung vor — selbst bei rechnerischer Unterdeckung.

Deshalb ist die Fortbestehensprognose der Dreh- und Angelpunkt: Sie ist die Brücke zwischen einer schlechten Bilanz und einem lebensfähigen Unternehmen — und sie muss belastbar hergeleitet sein, nicht behauptet.

Warum das Ergebnis dokumentiert gehört

Kommt es später doch zur Insolvenz, wird rückwärts geschaut: Ab wann war die Insolvenzreife erkennbar? Wer eine sorgfältige, dokumentierte Prüfung vorweisen kann, hat seine Sorgfaltspflicht erfüllt. Wer nichts vorweisen kann, steht mit leeren Händen da — und muss erklären, warum er weiter Zahlungen geleistet hat.

Eine IDW-S11-Prüfung ist deshalb nicht nur eine Standortbestimmung. Sie ist die Absicherung der Geschäftsführung.

Und wenn die Prüfung negativ ausfällt?

Dann heißt das nicht automatisch: Insolvenzantrag und Ende. Es heißt: Die Uhr läuft, und die Instrumente ändern sich. Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren erhalten den Betrieb und lassen die Führung im Haus. Ein Insolvenzplan kann das Unternehmen entschulden. Was nicht mehr geht, ist Abwarten.

Wichtig zu wissen: StaRUG scheidet aus, sobald die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist — dieser Rahmen setzt voraus, dass sie lediglich droht. Wer zu lange wartet, verliert genau das Instrument, das ihm am meisten geholfen hätte.

Klarheit ist der erste Schritt.

Solange Sie nicht wissen, wo Sie stehen, können Sie nicht entscheiden. Rufen Sie an.

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