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Sie haften persönlich. Deshalb brauchen Sie zuerst Klarheit.

In der Krise ist die gefährlichste Entscheidung die, die man vertagt. Wer zu spät prüft, verliert nicht nur das Unternehmen — sondern haftet mit dem Privatvermögen.

Was in dieser Lage wirklich auf dem Spiel steht

Solange das Unternehmen zahlungsfähig ist, tragen Sie das unternehmerische Risiko — mehr nicht. Kippt die Zahlungsfähigkeit, ändert sich Ihre Rolle schlagartig: Aus dem Unternehmer wird ein Geschäftsführer mit gesetzlichen Pflichten, deren Verletzung persönlich auf Sie durchschlägt.

  • Antragspflicht (§ 15a InsO): Bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden. Wer zu spät antragt, macht sich schadensersatzpflichtig — und strafbar.
  • Zahlungen nach Insolvenzreife: Was Sie nach Eintritt der Insolvenzreife noch auszahlen, kann später von Ihnen persönlich zurückgefordert werden.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile sind strafbewehrt (§ 266a StGB). Das ist der Punkt, an dem es für Geschäftsführer regelmäßig am schnellsten persönlich wird.

Das klingt hart. Aber es ist die Kehrseite einer guten Nachricht: Solange die Insolvenzreife nicht eingetreten ist, haben Sie Handlungsspielraum — und der ist größer, als die meisten glauben. Genau deshalb ist die erste Frage nie „Wie retten wir das?", sondern „Wo genau stehen wir?".

Die typischen Warnsignale

Wenn Sie zwei oder mehr davon kennen, sollten wir sprechen:

  • Kontokorrentlinie dauerhaft ausgeschöpft, keine Reserve
  • Lieferanten liefern nur noch gegen Vorkasse
  • Zahlungen werden priorisiert — Sie entscheiden, wer diesen Monat kein Geld bekommt
  • Steuern oder Sozialabgaben werden gestundet oder bleiben offen
  • Die Bank verlangt plötzlich Unterlagen, die sie nie verlangt hat
  • Das Eigenkapital ist aufgezehrt oder negativ

Was ich für Sie tue

Schritt 1Lagebild in wenigen Tagen: Aus BWA, Saldenliste und offenen Posten entsteht ein belastbares Bild von Ertrag und Liquidität — nicht nach vier Wochen, sondern sofort.
Schritt 2Prüfung der Insolvenzreife nach IDW S11, wenn die Lage es erfordert. Damit wissen Sie, ob Sie noch gestalten dürfen — oder handeln müssen.
Schritt 3Sanierungskonzept nach IDW S6, wenn die Bank es verlangt oder Gläubiger Beiträge leisten sollen.
Schritt 4Begleitung in der Umsetzung — Bankgespräche, Maßnahmencontrolling, Liquiditätssteuerung.

Was Sie von mir nicht bekommen

Kein geschöntes Gutachten. Wenn ich zu dem Ergebnis komme, dass das Unternehmen in dieser Form nicht sanierungsfähig ist, sage ich Ihnen das — früh und deutlich. Das ist unbequem, aber es ist das Einzige, was Sie vor der wirklich teuren Variante schützt: monatelang Geld nachzuschießen und am Ende trotzdem zu haften.

Und selbst dann ist nicht alles verloren. Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder eine übertragende Sanierung erhalten häufig den Betrieb, die Arbeitsplätze und die Kundenbeziehungen — auch wenn der Rechtsträger es nicht schafft.

Der teuerste Fehler ist, zu lange zu warten.

Ein Gespräch kostet Sie eine halbe Stunde. Es kann Ihnen das Privatvermögen retten.

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